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Jürgen Coße: Bundestag beschließt besseren Schutz vor häuslicher Gewalt - Zahl auch im Kreis Steinfurt hoch

Jürgen Coße begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages hat am Freitag über die Reform des Gewaltschutzgesetzes. Auch im Kreis Steinfurt ist die Zahl häuslicher Gewalt nach wie vor hoch. Foto: Photothek/Media Lab
Jürgen Coße begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages hat am Freitag über die Reform des Gewaltschutzgesetzes. Auch im Kreis Steinfurt ist die Zahl häuslicher Gewalt nach wie vor hoch. Foto: Photothek/Media Lab
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08. Mai 2026
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Reform des Gewaltschutzgesetzes am Freitag beschlossen

Kreis Steinfurt/Berlin. Die Fallzahlen bei Häuslicher Gewalt stiegen im Kreis Steinfurt laut Kriminalstatistik seit 2020 kontinuierlich an. Im Jahr 2025 gingen sie erstmals wieder zurück, dennoch liegt die Zahl mit 825 Delikten weiterhin auf einem hohen Niveau. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 8. Mai die Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Jürgen Coße (SPD), Mitglied des Deutschen Bundestages aus dem Kreis Steinfurt: „Das ist mit Blick auf die Zahlen auch bei uns im Kreis Steinfurt eine überfällige Reform. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild funktioniert und jetzt setzen wir sie endlich auch in Deutschland durch. Mit diesem Gesetz bekommen Frauen und Kinder besseren Schutz und Täter klare Konsequenzen.“

Fußfessel für Täter nach dem spanischen Modell

Kern der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der Fußfessel für Täter nach dem spanischen Modell. Coße: „Das neue Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Femizide zu verhindern und Frauen besser zu schützen. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet bereits an weiteren Maßnahmen: einem Gesetz gegen digitale Gewalt, Reformen im Familienrecht zum besseren Schutz von Gewaltopfern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie einer gesetzlichen Verankerung von Femizid als Mordmerkmal.“

Neu: Warnzone, Anti-Gewalt-Training, Zugang zu Waffenregister

Neu ist in der am Freitag beschlossenen Reform des Gewaltschutzgesetzes auch eine Warnzone, die einen zusätzlichen Sicherheitspuffer schafft. Die Polizei wird bereits alarmiert, bevor es zu einem Verstoß kommt. Darüber hinaus werden Anti-Gewalt-Trainings für Täter verpflichtend, Verstöße gegen Schutzanordnungen künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren bestraft, und Opfer dürfen bei Gerichtsanhörungen eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten zudem Zugang zum Waffenregister, damit Gefährdungslagen besser eingeschätzt werden können.

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