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Änderung in der Reichensteuer – Mittlere und kleine Einkommen entlasten

Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße (SPD) zum Reformpaket der Bundesregierung: Aus Sicht der SPD konnten wir mit der Änderung bei der Reichensteuer, der Erhöhung des Kindergeldes, des Grundfreibetrages und des Arbeitnehmerpauschbetrags wichtige Punkte durchsetzen. Foto: Fionn Grosse
Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße (SPD) zum Reformpaket der Bundesregierung: Aus Sicht der SPD konnten wir mit der Änderung bei der Reichensteuer, der Erhöhung des Kindergeldes, des Grundfreibetrages und des Arbeitnehmerpauschbetrags wichtige Punkte durchsetzen. Foto: Fionn Grosse
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03. Juli 2026
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Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße (SPD) zum Reformpaket der Bundesregierung –
34 Punkte

Kreis Steinfurt/Berlin. Die schwarz-rote Koalition hat sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Punkten geeinigt. Das Paket enthält Änderungen in den Bereichen Steuern, Rente, Arbeitsmarkt, Wachstum und Gerechtigkeit und Bürokratieabbau. Dazu sagt Jürgen Coße, SPD-Bundestagsabgeordneter für das Tecklenburger Land und das nördliche Münsterland:

„Dass es umfassende Reformen geben muss, um Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten und die Wirtschaft zu unterstützen, darüber sind sich alle einig. Aus Sicht der SPD konnten wir mit der Änderung bei der Reichensteuer, der Erhöhung des Kindergeldes, des Grundfreibetrages und des Arbeitnehmerpauschbetrags wichtige Punkte durchsetzen. Allerdings sind die durch die Anpassung der Reichensteuer erzielten Mehreinnahmen nicht so groß, dass sie eine Steuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen in der Größenordnung ermöglichen, wie wir es als SPD erreichen wollten.

SPD hätte Spitzensteuersatz anheben wollen. CDU/CSU gegen höhere Belastungen für Besserverdienende und Wohlhabende 

Neben den genannten sinnvollen Maßnahmen hätten wir aus Sicht der SPD den Spitzensteuersatz anheben wollen. Das ist mit der CDU/CSU nicht gelungen, so dass er weiterhin bei 42 Prozent liegt. Auch die Erbschaftssteuer ist unverändert geblieben. CDU und CSU wollten höhere Belastungen für Besserverdienende und Wohlhabende weitgehend vermeiden. Demgegenüber ist es uns als SPD gelungen, eine Änderung in der Reichensteuer durchzusetzen. Sie wird gesplittet. Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen soll der Steuersatz 45 Prozent betragen, ab 280.000 Euro dann 47 Prozent.

Anhebung Grundfreibbetrag, Kinderfreibetrag, Erhöhung Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag

Durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer wird beispielsweise eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet.“

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