

Finanzen nicht über die Zukunftschancen der Jugendlichen stellen
SPD-Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße im Gespräch mit Sozialdezernenten und Jobcenter des Kreises Steinfurt – 11.000 Bedarfsgemeinschaften im Kreisgebiet
Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt konnte im Mai 2022 einen historischen Tiefstand von 9.200 Bedarfsgemeinschaften verzeichnen, die Bürgergeld beziehen. „Mittlerweile haben wir 11.000 Bedarfsgemeinschaften – eine Zahl, die sich zu stabilisieren scheint“, sagt Tilman Fuchs, Dezernent beim Kreis Steinfurt für Schule, Kultur, Sport, Jugend und Soziales sowie Vorstandsvorsitzender des jobcenter Kreis Steinfurt. Mit dem Bundestagsabgeordneten für das Tecklenburger Land und das nördliche Münsterland, Jürgen Coße (SPD), sprachen Fuchs sowie die Vorstände der jobcenter AöR, Tanja Naumann und Thomas Robert, über die Umstellung auf das Bürgergeld und den Kreis Steinfurt als ein positives Beispiel bei der Zielgruppenorientierung.
Beantragung von Bürgergeld teils einfacher, teils schwieriger
„Das Jobcenter stimmt sich regelmäßig mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ab, diese sind für die Leistungsgewährung zuständig. Hier ist der Austausch sehr gut. Allerdings ist auf allen Ebenen festzustellen, dass die aktuelle Situation aufgrund des Fachkräftemangels auch an dieser Stelle schwierig zu bewältigen ist“, sagt Fuchs. Naumann erläuterte, dass das Bürgergeld in der Beantragung und Auszahlung teils einfacher, teils schwieriger sei als das vorherige SGB II bzw. Hartz IV.: „Wichtig ist, dass es keine standardisierte Beratung gibt. Die Situation der Menschen ist jeweils höchst individuell. Darauf möchten wir eingehen. Da wir großen Wert auf Zielgruppenorientierung legen, ist der Kreis Steinfurt auch ein positives Beispiel mit guten Vermittlungszahlen und Strukturen nah bei den Menschen.“
"Es muss schneller gemeinsam gearbeitet werden."
Gesprochen wurde außerdem über zu wenig Verzahnung. Robert: „Es muss schneller gemeinsam gearbeitet werden. Förderungen, Begutachtungen und Unterstützungsleistungen sowie Qualifikationen müssten parallel, nicht hintereinander laufen.“ Diesbezüglich seien die neuen gesetzlichen Regelungen sehr positiv. „Sie geben dem Jobcenter viele Handlungsmöglichkeiten zu Gunsten der Kunden. Damit haben wir einen vollen Instrumentenkoffer“, sagt Naumann.
Änderung könnte für unter 25-Jährige problematisch werden
Problematisch könnte jedoch die Änderung für unter 25-Jährige werden, die vom Jobcenter zur Bundesagentur für Arbeit wechseln müssen. Naumann: „Die Arbeitsagentur hat eine andere Art der Beratung und keine Verzahnung mit Jugendamt, Schulamt usw.“ Das sei weder räumlich noch personell noch strukturell möglich. Um die entsprechenden Strukturen bei der Bundesagentur zu schaffen, müssten diese sehr zeit-, personal- und kostenaufwändig aufgebaut werden. „Bis dahin besteht die Gefahr, dass viele der unter 25-jährigen nicht mehr erreicht werden und damit für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen“, ergänzt Robert. Ebenso wenig sei nachvollziehbar, warum mit dem geplanten Wechsel dieser Zielgruppe zur Arbeitsagentur Doppelstrukturen geschaffen werden sollen.
Umstellung vom Jobcenter zur Bundesagentur für Arbeit dringend überdenken
„Finanzielle Erwägungen sollten nicht über die Zukunftschancen der Jugendlichen gestellt werden. Daher sollte die Umstellung für unter 25-jährige vom Jobcenter zur Bundesagentur für Arbeit dringend überdacht werden. Ich werde das Thema an Arbeitsminister Hubertus Heil weitergeben“, versprach Coße.
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