

Vereinsarbeit digitaler und einfacher machen
Kreis Steinfurt/Tecklenburger Land. „In Zukunft können Vereine auch ohne Satzungsänderung ihre Mitgliederversammlung online, d.h. im virtuellen Raum abhalten. Damit gehen wir einen großen Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität“, sagt Jürgen Coße (SPD), Bundestagsabgeordneter für das Tecklenburger Land und das nördliche Münsterland. Ermöglicht werde dies durch einen jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen.
"Vereinswesen spielt große Rolle im alltäglichen Leben"
Coße: „Das Vereinswesen spielt eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen und auch bei mir im Wahlkreis engagieren sich unheimlich viele Menschen ehrenamtlich in Vereinsvorständen. Die Mitgliederversammlungen sind das Herz eines jeden Vereins. Das gesetzliche Leitbild sieht die Versammlung in Präsenz vor. Während der Coronapandemie haben wir aber mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu halten. Jetzt haben wir eine dauerhafte Regelung gefunden, um die Vereinsarbeit digitaler und einfacher zu machen.“
Dauerhafte Regelung für digitale Mitgliederversammlungen
Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Coronapandemie waren Mitgliederversammlungen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten plan- und durchführbar. Daher hatte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen erleichtert. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. „Auch wenn Präsenzversammlungen wieder stattfinden, blieb die Frage nach einer Folgeregelung für digitale Mitgliederversammlungen drängend. Jetzt haben wir in der Ampelkoalition eine solche Regelung verabschiedet“, sagt Coße.
"Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit"
„Nun kann das einberufende Gremium ohne Satzungsänderungen die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt“, sagt Coße. Eine Satzungsänderung sei auch hier nicht erforderlich. Coße: „Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken“, sagt Coße.
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