

Besserer Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz
„Menschen müssen auch am Arbeitsplatz vor physischen, psychischen, sexuellen Übergriffen und vor Missbrauch geschützt werden. Gerade das Arbeitsverhältnis ist von einer hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit geprägt, was die Verwundbarkeit von Menschen erhöht“, sagt Jürgen Coße, SPD-Bundestagsabgeordneter für das Tecklenburger Land und das nördliche Münsterland. Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhöhen, hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ verabschiedet. Damit tritt die Bundesrepublik Deutschland dieser wichtigen Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei. Als Berichterstatter für internationale Arbeits- und Sozialpolitik seiner Fraktion begrüßt Coße die Ratifizierung der ILO-Konvention.
Viele Menschen erleben verletzendes Verhalten am Arbeitsplatz
Coße: „Viele Menschen erleben am Arbeitsplatz inakzeptables und verletzendes Verhalten: Diskriminierungen, Beleidigungen, Demütigungen, sexuelle Belästigung oder gewalttätige Übergriffe. Während Frauen international stärker von sexualisierter Gewalt betroffen sind, werden Männer häufiger Opfer tätlicher Gewalt am Arbeitsplatz.“ Die international am meisten betroffenen Gruppen seien jüngere Menschen, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen in abhängigen Arbeitsverhältnissen. Auch Menschen, die geschlechtsspezifische Diskriminierung erfahren oder Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Gruppe, Religion oder aufgrund einer Behinderung seien vergleichsweise häufig betroffen.
Weiteres wichtiges politisches Zeichen
Besonders von gewerkschaftlicher Seite sei vielfach gefordert worden, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor Gewalt und Belästigung auch im internationalen Rahmen bekennt. Coße: „Wir haben zwar bereits weitreichende gesetzliche Regelungen, damit Menschen nicht Opfer von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz werden. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens setzt die Bundesrepublik Deutschland jedoch über die bestehenden Regelungen hinaus ein weiteres wichtiges politisches Zeichen.“
Arbeitgeber und Staat haben besondere Fürsorgepflicht
Es sei gut, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung klar zum Schutz vor inakzeptablem Verhalten am Arbeitsplatz bekennt. Das Übereinkommen zeichne sich vor allem durch seine Ganzheitlichkeit aus. So beziehe es sich nicht nur auf die Arbeitsstätte selbst, sondern auch auf Pausen-, Umkleide- und Speiseräume, Dienstfahrten und am Arbeitsplatz eingesetzte Information- und Kommunikationstechnologien, wie etwa Chatprogramme. „Arbeitgeber und Staat haben hier eine besondere Fürsorgepflicht. Besonders Frauen sind von Belästigungen betroffen. Ich begrüße es sehr, dass sich meine Fraktion, die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übergriffigem Verhalten klar entgegenstellt. Mit der Ratifizierung bewegen wir uns weiterhin beim Schutz von Menschen am Arbeitsplatz international auf hohem Niveau“, sagt Coße.
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