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Als Ergebnis eines Arbeitsgesprächs zur geplanten Amprion-Trasse haben der Bundestagsabgeordnete Jürgen Coße, die Bürgerinitiativen und Bürgermeister einen ganzen Fragenkatalog an Wirtschaftsminister Robert Habeck, Regierungspräsident Andreas Bothe und Amprion gestellt.
Als Ergebnis eines Arbeitsgesprächs zur geplanten Amprion-Trasse haben der Bundestagsabgeordnete Jürgen Coße, die Bürgerinitiativen und Bürgermeister einen ganzen Fragenkatalog an Wirtschaftsminister Robert Habeck, Regierungspräsident Andreas Bothe und Amprion gestellt.
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12
Sep., 2024

Wir haben Fragen ... zur geplanten Amprion-Trasse durch das Tecklenburger Land

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Diese Fragen haben wir im Austausch mit den Bürgerinitiativen und Bürgermeistern an Wirtschaftsminister Robert Habeck, Regierungspräsident Andreas Bothe und die Firma Amprion gestellt.

Im Kreis Steinfurt, im Kreis Warendorf sowie in den betroffenen Kommunen in Niedersachsen wächst der Widerstand gegen die geplante 380kV-Freileitung als Vorhaben 89 nach Bundesbedarfsplangesetz zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk.

Besonders in den Kommunen Tecklenburg, Lienen, Lengerich und Ladbergen, die selbst eine Petition gegen das Vorhaben gestartet haben, und auch in anderen betroffenen Städten und Gemeinden ist deutlicher Protest zu verspüren. Um den Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Gehör zu verschaffen und zur Transparenz der Entscheidungsprozesse beizutragen, habe ich mich nach intensiven Gesprächen mit Bürgerinitiativen, Bürgermeistern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalpolitik dazu entschlossen, dem Wirtschaftsminister Robert Habeck, dem Regierungspräsidenten Andreas Bothe und der Firma Amprion einen Fragenkatalog mit über 70 Fragen vorzulegen.

Technische Aspekte

  1. Warum muss die Strecke zwingend als Wechselstromtrasse gebaut werden?
  2. Wäre eine Gleichstromleitung für die Strecke (ggf. auch für Teilstrecken, falls ja, welche wurden geprüft) auch möglich?
  3. Wäre eine Erdkabel-Gleichstromleitung für die Strecke Westerkappeln-Hamm möglich bzw. wurde diese geprüft und ggf. aus welchen Gründen abgelehnt?
  4. Wie unterscheiden sich Freileitung und Erdkabel im Hinblick auf Wartungsintensität, Wartungskosten und ggf. Haltbarkeit der beiden Leitungsarten?
  5. Warum muss der Wechsel von Gleich- auf Wechselstrom erfolgen?
  6. Inwiefern besteht die Möglichkeit, statt der Wechselstrom-Freileitung – zumindest streckenweise – Wechselstromerdkabel zu verlegen?
  7. Inwiefern können perspektivisch weniger Trassen bzw. kann eine geringere Netzgröße durch Speicherlösungen, dezentrale Erzeugung und Digitalisierung ausreichend sein?
  8. In welchem Umfang wird der Strom vor Ort nördlich von Münster benötigt?
  9. Eine Aussage für die Ausführung als Freileitung in unserer Region war und ist stets, dass weitere Einleitungen möglich sein sollen bzw. geplant und vorteilhaft seien. Nach Aussage des Geschäftsführers eines Stadtwerks in unserer Region bringt aus der Sicht des Stadtwerks die Freileitung keinerlei zusätzlichen Nutzen res. wird nicht benötigt. Welche weiteren konkreten lokalen Einspeiseknotenpunkte sind geplant?
  10. Inwieweit profitieren die lokalen Stadtwerke von der Ausführung wie geplant, so beispielsweise die Stadtwerke Rheine, Tecklenburger Land, Osnabrück oder Münster?
  11. Inwieweit kann (zumindest teilweise) auch eine Nutzung bestehender 110 kV-Leitungen erfolgen?
  12. Wurde geprüft, ob auch eine zusätzliche 110 kV-Leitung anstelle einer 380 kV-Leitung für die entsprechende Stromdurchleitung ausreichen könnte?
  13. Inwieweit ist eine Kombinationslösung mit einer Erdverkabelung für eine Stromdurchleitung möglich?
  14. Inwiefern kann der Startpunkt der Trasse auf Ibbenbüren verlegt werden?
  15. Inwiefern kann die ehemalige Fernwasserleitung der RAG zwischen Ibbenbüren und Münster für eine Verkabelung (insbesondere als Gleichstromtrasse) genutzt werden?
  16. Was spricht für und was gegen die Aufnahme des Projektes 89 (Westerkappeln - Gersteinwerk) als Pilotvorhaben für eine Verkabelung oder Teilverkabelung?
  17. Worin bestehen grundsätzliche Unterschiede zu anderen Pilotprojekten, die als Pilotvorhaben aufgenommen wurden?
  18. Welche Rolle spielt die geplante Trasse im übergeordneten nationalen Stromnetz?
  19. Welche Alternativen wurden in Betracht gezogen bzw. geprüft?
  20. Inwieweit werden Starkwetterereignisse bzw. künftige Wetteränderungen in Planung bzw. Bau der Masten einbezogen?
  21. Als Punkt zu Punkt-Verbindung von der Nordsee bis zum Suchraum Gersteinwerk/Lippborg könnte das Vorhaben Balwin 2 (NOR-10) als moderne HGÜ Gleichstromtrasse über die gesamte Distanz geführt werden. Warum wird der Strom dann bereits komplett in Ibbenbüren gewechselt und als im Teutoraum nicht verträgliche Wechselstromfreileitung Richtung Ruhegebiet geleitet?
  22. Inwiefern könnte der Konverter für Korridor B im Suchraum Gersteinwerk/Lippborg dann nicht entsprechend ergänzt und der Konverter in Ibbenbüren entsprechend verkleinert werden?
  23. Inwiefern wäre diese Gleichstrom HGÜ Lösung als Balwin 2 (NOR-10) über die gesamte Distanz finanziell günstiger, da man schon ab Cloppenburg mit dem Korridor B in einer Trasse bündeln könnte?
  24. Wieso wurde das Umspannwerk Westerkappeln als Netzverknüpfungspunkt für Balwin 2 gewählt und nicht das Umspannwerk Gersteinwerk?
  25. Weshalb wurde der Suchraum für den Trassenkorridor von V89 nach der Wahl von Ibbenbüren als Konverterstandort, der erheblich weiter westlich liegt als die ursprünglich angedachten Varianten (Lotte-Halen, Tecklenburg und Westerkappeln), nicht nach Westen angepasst?
  26. Aus welchem Grund wurde der von Amprion gemachte Vorschlag für P 312 (NEP 2030 v.2017) nicht weiterverfolgt und wieder gestrichen?
  27. Weshalb wurde der Suchraum stattdessen mit der neuen Bezeichnung V89 in das raumunverträgliche Teutogebiet verlagert?
  28. Aus welchem Grund wurde V 89 als Neubautrasse ausgelobt, obwohl es zahlreiche Bestandstraßenmöglichkeiten gibt, die teilweise noch nicht einmal geprüft wurden?
  29. Inwiefern wurde geprüft, ob eine Leitungsführung auch entlang bestehender Bundestrassen, beispielsweise entlang der Bundesautobahn A1, möglich sein könnte?
  30. Erfolgt im folgenden Planungsprozess noch eine weitergehende Prüfung, ob statt Gittermasten auch Vollwandmasten genutzt werden können?
  31. Nach welchen Kriterien erfolgt eine diesbezügliche Prüfung res. unter welchen Maßgaben wurde eine entsprechende Verwendung verworfen?
  32. Inwieweit besteht ein Zusammenhang zwischen der Trassenführung unter der Nummer 49 (Wilhelmshaven – Hamm, Korridor B) und dieser Trasse 89 und wurden Synergiemöglichkeiten oder Zusammenschlüsse geprüft und falls ja, wie lauteten die Kriterien und die Gründe, eine Zusammenlegung oder (teilweise) Verschränkung nicht durchzuführen?
  33. Wurden Kennzeichnungen – so beispielsweise eine Trassenführung mit Kennzeichen „F“ für den Trassenverlauf Westerkappeln-Gersteinwerk geprüft und aus welchen Gründen, welchen Kriterien oder Ergebnissen welcher Gutachten wurde die Aufnahme einer solchen Möglichkeit bei der Festschreibung der Trasse im Bundesbedarfsplan abgelehnt?
  34. Ist es korrekt, dass es der Firma Amprion ohne die Festlegung im Bundesbedarfsplan rechtlich nicht gestattet ist, eine Grundlagenprüfung vorzunehmen, ob ein Trassenverlauf unter dem Kennzeichen „F“ möglich bzw. sinnvoll sein könnte?

Wirtschaftliche Überlegungen

  1. Inwiefern ist die Trassenführung eine günstige Variante – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf die räumliche Verlegung?
  2. In welcher Form gab es eine Kosten-/Nutzenprüfung für Erdkabel und Freileitungen? Wenn ja, was hat diese Rechnung konkret ergeben?
  3. Wie hoch sind die Folgekosten von Erdkabeln im Vergleich zu Freileitungen in Bezug auf Wartung und Betrieb?
  4. Inwieweit werden die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten bei der Planung einer Trassenführung einbezogen?
  5. Wie sehen die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten für Erdkabel vs. Freileitung aus?
  6. Wie hoch sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die tatsächlich durch eine Freileitung eingespart werden?
  7. Inwieweit werden die Folgekosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Trasse bei der Planung und Gesamtkostenrechnung mit einbezogen?
  8. Wie genau erfolgt die Finanzierung dieses Netzausbauvorhabens durch die Firma Amprion; erfolgt dies rein aus den Netzentgelten oder ist dies (auch teilweise) steuerfinanziert?

Planungs- und Genehmigungsprozess

  1. Seit wann wird die Trasse durch die Firma Amprion geplant?
  2. Wie regelmäßig wird bei neuen Grundsatzfeststellungen für entsprechende Leitungsvorhaben eine konkrete Planung aktualisiert?
  3. Inwiefern ist auch bei der hier genannten Trasse eine kontinuierliche Anpassung von Planungen durch die Firma Amprion erfolgt?
  4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und internationalen Standards müssen bei der Planung und Umsetzung der Trasse beachtet werden?
  5. Ab September 2024 wird bei der Bezirksregierung Münster betreffend die seitens der Firma Amprion geplanten Trassenführung ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Welche genauen Fragestellungen bzw. Planungspunkte werden im Rahmen eines solchen Beteiligungsverfahren vor der Bezirksregierung geprüft und bewertet?
  6. Welche grundsätzlichen Kriterien werden für die Prüfung eines Trassenverlaufs seitens der Firma Amprion res. seitens der Bezirksregierung angelegt?
  7. Welche vergleichbaren internationalen Projekte gibt es, die als Referenz dienen könnten?
  8. Die Firma Amprion wartet bei Klagen höchstrichterliche Entscheidungen nicht ab, sondern schafft vollendete Tatsachen und missachtet damit rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien. Entspricht dies nach der Kenntnis Ihres Ministeriums den Tatsachen und falls ja: wie bewertet die Bundesregierung bzw. Ihr Ministerium dieses Vorgehen?
  9. Warum bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Kappung von Einspeisespitzen im aktuellen NEP unberücksichtigt?
  10. Inwiefern führt diese Nicht-Berücksichtigung zu überteuerten und überdimensioniertem Transportnetzausbau?
  11. Inwiefern ist es gesetzlich jetzt schon möglich, ein Pilotprojekt zu bestimmen?
  12. Muss das Gesetz für eine (teilweise) Verlegung als Erdkabel überhaupt geändert werden, und wenn ja, in welcher Form?
  13. Bestehen Kenntnisse dazu, zu welcher Leitungsart res. mit welcher Trassenführung unterschiedliche wirtschaftliche Interessen des ausführenden Unternehmens verbunden sind – und falls ja, wie ist dieses gelagert?
  14. Wie sieht der weitere Zeitplan im Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren aus?

Umwelt- und Gesundheitsaspekte

  1. Welche Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden für die geplante Trasse durchgeführt?
  2. Wie unterscheiden sich die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Erdkabel und Freileitungen?
  3. Welche Strahlung sind/Wie groß ist die elektrische Feldstärke unter 380kV-Wechselstromtrassen (messbar)?
  4. Welche gesundheitlichen Folgen können diese haben?
  5. Welchen Einfluss hat die Trasse auf die umliegende Natur, insbesondere in Bezug auf Zugänglichkeiten mit Hubschrauber oder Fahrzeugen?
  6. Welche Unterschiede bestehen im Einfluss auf die umliegende Natur beim Bau einer Erdverkabelung?

Soziale und politische Dimensionen

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Interessen und Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner in den Entscheidungsprozess einfließen?
  2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Transparenz der Entscheidungsprozesse und der Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen zu verbessern?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entschädigen, die von der Trasse unmittelbar betroffen sind?
  4. Wie ist die aktuelle politische Beschlusssituation zu der geplanten 380kV-Freileitung?
  5. Inwieweit haben bei dieser Planung grundsätzliche Vorränge oder Ausnahmefragen für die Trassenverlegung Berücksichtigung gefunden?
  6. Wie werden Anwohnende durch Freileitungen und Erdkabel beeinflusst?
  7. Welchen Einfluss haben Höchstspannungsleitungen in welchen Abständen auf Grundstückswerte von Anwohnern? (Erfahrungs- oder Durchschnittswerte)
  8. Wie werden die langfristigen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und den Tourismus durch die Trasse bewertet?
  9. Inwiefern werden mit Gemeinden oder Einzeleigentümern auf direktem Weg durch Amprion Gespräche geführt und was ist der grundsätzliche Inhalt dieser Gespräche betreffend die Trasse und die Trassenführung?
  10. Müssen im Falle höherer Kosten bei veränderten Einzelaspekten betreffend die Trassenführung diese durch den Steuerzahler übernommen werden oder werden diese beispielsweise über Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt? Für eine Detailerläuterung mit ggf. Beispielen wären wir dankbar.
  11. Aus welchen Gründen erfolgt neben der Übertragung der Planung, der Vergabe und des Baus auch die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit an die Firma Amprion?
  12. Welche Kriterien sind hierzu entscheidend bzw. ist insoweit auch geprüft worden, Bau und Öffentlichkeitsarbeit res. Erklärungen und Vermittlungen der Planungen an die Öffentlichkeit auseinanderfallen zu lassen?

 

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