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Die Pläne, die die Union in dieser Woche zur Migrationspolitik in den Bundestag eingebracht hat, sind nicht durchdacht und verstoßen gegen Europa-, internationales und Verfassungsrecht, sagt Jürgen Coße..
Die Pläne, die die Union in dieser Woche zur Migrationspolitik in den Bundestag eingebracht hat, sind nicht durchdacht und verstoßen gegen Europa-, internationales und Verfassungsrecht, sagt Jürgen Coße..
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02
Feb., 2025

Position der SPD-Bundestagsfraktion zu den asylpolitischen Gesetzen

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Pläne der CDU verstoßen gegen Europa-, internationales und Verfassungsrecht

Es ist gut, dass der Gesetzentwurf der Union keine Mehrheit im Bundestag gefunden hat. Denn die Pläne, die die Union in dieser Woche zur Migrationspolitik in den Bundestag eingebracht hat, sind nicht durchdacht und verstoßen gegen Europa-, internationales und Verfassungsrecht.

Allgemeine Begrenzung wäre kontraproduktiv 

Der Begriff „Begrenzung“ soll laut CDU wieder in den Zweck des Aufenthaltsgesetzes übernommen werden. Die Regelung ist reine Symbolpolitik ohne konkrete Auswirkungen auf das Migrationsgeschehen. Die Steuerung von Migration beinhaltet darüber hinaus bereits eine Begrenzung, wo notwendig. Zudem brauchen wir auch Migration von dringend benötigten Fachkräften. Da wäre eine allgemeine Begrenzung im Übrigen kontraproduktiv.

Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Familiennachzug ist nach geltendem Recht schon nur noch möglich im Rahmen eines Ermessens aus humanitären Gründen, zudem gilt eine Kontingentierung von max. 1000 Personen pro Monat. Das Kontingent wurde oftmals nicht ausgeschöpft.

Die von Union gewollte vollständige dauerhafte Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist völkerrechtlich bedenklich. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann der Familiennachzug für diese Personengruppe lediglich temporär, aber nicht dauerhaft ohne Einzelfallprüfung ausgeschlossen werden.


Auch Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht haben in verschiedener Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Verweigerung des Familiennachzugs ohne Berücksichtigung von begründeten besonderen Härten nicht rechtskonform sei.

Zuständigkeit der BPol für Abschiebungen (inklusive Abschiebungshaft)

Die Bundespolizei arbeitet jetzt schon an der Kapazität ihrer Ressourcen – personell und finanziell. Es wäre falsch, ihr noch mehr Aufgaben zuzuschieben, da sie sonst ihre tatsächlichen Aufgaben an Bahnhöfen, Grenzen und Flughäfen wahrnehmen kann. Darüber hinaus sind die Zuständigkeiten für Abschiebungen klar geregelt. Sie liegen grds. bei den Ländern und hier bei den Ausländerbehörden. Bereits heute besteht in eng begrenzten Fällen, in denen es sinnvoll ist, eine Zuständigkeit der Bundespolizei – im 30-km-Grenzgebiet ist die Bundespolizei z. B. für Zurückschiebungen zuständig. Eine Zuständigkeitslücke gibt es nicht. Vielmehr ergeben sich bei der Forderung der Union Doppelzuständigkeiten und ein problematisches Zuständigkeitswirrwarr.

Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern

In der Praxis sollte die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert werden und z.B. eine durchgängige Erreichbarkeit bei den Ausländerbehörden sichergestellt werden. Bereits jetzt unterstützt der Bund die Länder im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeiten, insbesondere bei der Passersatzbeschaffung und Flugabschiebung.

Vorschlag der SPD: 

Irreguläre Migration muss weiter reduziert werden:

Zum Beispiel durch den von der Union im Bundesrat blockierten Sicherheitsgesetzen oder die nationale Umsetzung der Europäischen Asylrechtsreform (GEAS). Nach dem GEAS sollen alle Personen, die irregulär in die EU einreisen, ein effizientes und verpflichtendes Screening innerhalb einer kurzen, wenige Tage dauernden Zeitspanne durchlaufen.

In vielen Fällen sollen bei Einreise über die EU-Außengrenzen die Asylverfahren bereits dort im Asylgrenzverfahren durchgeführt werden.

Vereinbart wurde zudem erstmals ein neuer Solidaritätsmechanismus. EU-Mitgliedstaaten, in denen viele Geflüchtete ankommen, sollen z. B. durch die Übernahme von Schutzsuchenden oder finanzielle Unterstützung entlastet werden. Die bisherigen Regeln werden reformiert, um die Verfahren zu beschleunigen und so irreguläre Sekundärmigration zu reduzieren – also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten.

Die GEAS-Rechtsakte sehen Möglichkeiten zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft vor. Abschiebungen können unter bestimmten Bedingungen schneller durchgeführt werden.

Mit der Umsetzung der europäischen Einigung in nationales Recht haben wir auch ein Pilotprojekt zur Durchführung von Asylgrenzverfahren vorgesehen, die ab dem 12. Juni 2026 verpflichtend auch an den deutschen Außengrenzen anzuwenden sind. Wir wollen jetzt starten, um bereits Erfahrungswerte zu sammeln.

Polizeiliche Befugnisse stärken

Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sollen gestärkt werden: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) benötigen Zugriff auf die erforderlichen Daten und müssen über die notwendigen Instrumente verfügen, diese Daten aufzubereiten und auszuwerten. Mit unserem Gesetzentwurf werden daher neue Befugnisse geschaffen für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, BKA-Anfragen bei Banken sowie eine Kontrollbefugnis für die Bundespolizei für bereits durch uns eingerichtete Waffenverbotszonen.


Erste Erfolge zeigen sich bereits: Seit der Einführung erweiterter Grenzkontrollen am 16. September 2024 wurden 1.800 Schleuser festgenommen, 40.000 Personen zurückgewiesen und die Zahl der Asylgesuche um ein Drittel reduziert. Die Zahl der Abschiebungen stieg zudem um 22 %. Trotz dieser Fortschritte blockiert die Union weiterhin wichtige Reformen, die die SPD zur Umsetzung der GEAS vorgelegt hat und die noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden könnten. Damit verpasst die CDU/CSU die Chance, europarechtskonforme Lösungen aktiv mitzugestalten.

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